Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2022 - L 15 SO 294/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,17607
LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2022 - L 15 SO 294/18 (https://dejure.org/2022,17607)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.05.2022 - L 15 SO 294/18 (https://dejure.org/2022,17607)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Mai 2022 - L 15 SO 294/18 (https://dejure.org/2022,17607)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,17607) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 53 Abs 1 S 1 SGB 12 vom 27.12.2003, § 53 Abs 1 S 2 SGB 12 vom 27.12.2003, § 54 Abs 1 S 1 SGB 12 vom 27.12.2003, § 2 Abs 1 S 1 SGB 9 vom 19.06.2001, § 4 Abs 1 SGB 9 vom 19.06.2001
    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges - Angewiesensein auf die Benutzung - Zumutbarkeit von Alternativen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges - Angewiesen sein auf die Benutzung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges - Angewiesensein auf die Benutzung - Zumutbarkeit von Alternativen

  • rechtsportal.de

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges - Angewiesensein auf die Benutzung - Zumutbarkeit von Alternativen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 12.12.2013 - B 8 SO 18/12 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - behindertes Kind - Hilfe zur Beschaffung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2022 - L 15 SO 294/18
    Zwar setzen Sozialhilfeleistungen vom Grundgedanken her einen aktuellen Bedarf voraus; dies gilt allerdings aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nicht bei einer rechtswidrigen Ablehnung der Hilfegewährung und zwischenzeitlicher Bedarfsdeckung im Wege der Selbsthilfe oder Hilfe Dritter, wenn der Hilfesuchende - wie hier - innerhalb der gesetzlichen Fristen einen Rechtsbehelf eingelegt hat und im Rechtsbehelfsverfahren die Hilfegewährung erst erstreiten muss (vgl. BSG, Urteil vom 22. März 2012, B 8 SO 30/10 R, Rn.26 juris; Urteil vom 12. Dezember 2013, B 8 SO 18/12 R, Rn.12 juris; BVerwG, Urteil vom 20. Juli 2000, 5 C 43/99, Rn.20 juris).

    Abzustellen ist insoweit auf die Rechtslage im Zeitpunkt der Entstehung (Fälligkeit) der streitbefangenen Kosten am 27. August 2012 (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013, B 8 SO 18/12 R, Rn.12 juris).

    Es gilt mithin ein individueller und personenzentrierter Maßstab, der regelmäßig einer pauschalierenden Betrachtung des Hilfefalls entgegensteht (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013, B 8 SO 18/12 R, Rn.15 juris; Urteil vom 8. März 2017, B 8 SO 2/16 R, Rn.18 juris; siehe auch Bieritz-Harder in: LPK-SGB XII, 11. Aufl. 2018, SGB XII, § 53 Rn.18).

  • BSG, 08.03.2017 - B 8 SO 2/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Feststellungsklage - berechtigtes Interesse -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2022 - L 15 SO 294/18
    Es gilt mithin ein individueller und personenzentrierter Maßstab, der regelmäßig einer pauschalierenden Betrachtung des Hilfefalls entgegensteht (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013, B 8 SO 18/12 R, Rn.15 juris; Urteil vom 8. März 2017, B 8 SO 2/16 R, Rn.18 juris; siehe auch Bieritz-Harder in: LPK-SGB XII, 11. Aufl. 2018, SGB XII, § 53 Rn.18).

    Dass es sich hierbei um nachvollziehbare soziale Teilhabebedürfnisse handelt, die nicht über die Bedürfnisse eines nicht behinderten, nicht sozialhilfebedürftigen Erwachsenen hinausgehen (vgl. zu diesem Maßstab BSG, Urteil vom 8. März 2017, B 8 SO 2/16 R, Rn.22 juris; Urteil vom 23. August 2013, B 8 SO 24/11 R, Rn.17 juris), ist zweifelsohne der Fall.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2011 - L 9 SO 40/09

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2022 - L 15 SO 294/18
    Aufgrund des Nachranggrundsatzes (§ 2 Abs. 2 Satz 1 SGB XII) kommt für Fahrten zu Ärzten und ärztlich verordneten Therapien der Einsatz von Sozialhilfe- und Eingliederungshilfemitteln daher grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. September 2011, L 9 SO 40/09, juris Rn.57; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Dezember 2014, L 2 SO 4058/13, juris Rn.22).
  • BSG, 24.06.2021 - B 8 SO 19/20 B

    Leistungen der Eingliederungshilfe für Erwerb und Unterhaltung eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2022 - L 15 SO 294/18
    Da streitgegenständlich eine Kostenerstattung für eine bereits selbst beschaffte Leistung ist, hat sich der angefochtene Bescheid nicht zwischenzeitlich durch das Inkrafttreten der Regelungen zur Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) zum 1. Januar 2020 erledigt (vgl. dazu BSG, Beschluss vom 24. Juni 2021, B 8 SO 19/20 B, Rn.4, juris).
  • LSG Saarland, 04.04.2019 - L 11 SO 14/17

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Hilfe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2022 - L 15 SO 294/18
    Erforderlich und zugleich ausreichend ist, dass dem Kläger der Pkw vertraglich zur Nutzung überlassen wurde (vgl. LSG Saarland, Urteil vom 4. April 2019, L 11 SO 14/17, Rn.19 juris).
  • BVerwG, 20.07.2000 - 5 C 43.99

    Eingliederungshilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges; Hilfe zur Beschaffung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2022 - L 15 SO 294/18
    Zwar setzen Sozialhilfeleistungen vom Grundgedanken her einen aktuellen Bedarf voraus; dies gilt allerdings aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nicht bei einer rechtswidrigen Ablehnung der Hilfegewährung und zwischenzeitlicher Bedarfsdeckung im Wege der Selbsthilfe oder Hilfe Dritter, wenn der Hilfesuchende - wie hier - innerhalb der gesetzlichen Fristen einen Rechtsbehelf eingelegt hat und im Rechtsbehelfsverfahren die Hilfegewährung erst erstreiten muss (vgl. BSG, Urteil vom 22. März 2012, B 8 SO 30/10 R, Rn.26 juris; Urteil vom 12. Dezember 2013, B 8 SO 18/12 R, Rn.12 juris; BVerwG, Urteil vom 20. Juli 2000, 5 C 43/99, Rn.20 juris).
  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2022 - L 15 SO 294/18
    Dass es sich hierbei um nachvollziehbare soziale Teilhabebedürfnisse handelt, die nicht über die Bedürfnisse eines nicht behinderten, nicht sozialhilfebedürftigen Erwachsenen hinausgehen (vgl. zu diesem Maßstab BSG, Urteil vom 8. März 2017, B 8 SO 2/16 R, Rn.22 juris; Urteil vom 23. August 2013, B 8 SO 24/11 R, Rn.17 juris), ist zweifelsohne der Fall.
  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2022 - L 15 SO 294/18
    Zwar setzen Sozialhilfeleistungen vom Grundgedanken her einen aktuellen Bedarf voraus; dies gilt allerdings aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nicht bei einer rechtswidrigen Ablehnung der Hilfegewährung und zwischenzeitlicher Bedarfsdeckung im Wege der Selbsthilfe oder Hilfe Dritter, wenn der Hilfesuchende - wie hier - innerhalb der gesetzlichen Fristen einen Rechtsbehelf eingelegt hat und im Rechtsbehelfsverfahren die Hilfegewährung erst erstreiten muss (vgl. BSG, Urteil vom 22. März 2012, B 8 SO 30/10 R, Rn.26 juris; Urteil vom 12. Dezember 2013, B 8 SO 18/12 R, Rn.12 juris; BVerwG, Urteil vom 20. Juli 2000, 5 C 43/99, Rn.20 juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.12.2014 - L 2 SO 4058/13

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2022 - L 15 SO 294/18
    Aufgrund des Nachranggrundsatzes (§ 2 Abs. 2 Satz 1 SGB XII) kommt für Fahrten zu Ärzten und ärztlich verordneten Therapien der Einsatz von Sozialhilfe- und Eingliederungshilfemitteln daher grundsätzlich nicht in Betracht (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. September 2011, L 9 SO 40/09, juris Rn.57; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10. Dezember 2014, L 2 SO 4058/13, juris Rn.22).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht